Sowohl das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch das bernische Steuergesetz schreiben das Versteuern von Erträgen (Einkommen) aus Vermögen vor, also auch Vermögenserträge aus Grundstücken. Bei Eigengebrauch eines Grundstücks oder Grundstücksteils beziehen die Eigentümer eine Naturalleistung aus ihrem Grundstück, die sie als Einkommen zu versteuern haben. Die Naturalleistung entspricht dem Betrag, den die Eigentümer bei einer Fremdvermietung erwirtschaften würden.
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