Allgemeines
Dem Laien erscheint das Verfahren rund um eine Baubewilligung oft komplex. Unsere Fachleute kennen die Verfahren und Anforderungen an die Gesuchsunterlagen und können Sie als Bauherrschaften entlasten. Unnötiger Ärger lässt sich vermeiden, wenn Bauabsichten frühzeitig mit der Bauverwaltung besprochen werden. Eine telefonische Anmeldung lohnt und empfiehlt sich immer. Tel: 062 918 80 60 oder per Mail: bauverwaltung@wynau.ch
Wir sind bestrebt, das Baubewilligungsverfahren möglichst zügig durchzuführen. Dies bedingt, dass die Gesuchsformulare vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen versehen sind. Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, eine Voranfrage einzureichen. Dadurch können vorhandene Auflagen bereits in der Projektierung mitberücksichtigt werden.
Ohne Baubewilligung darf nicht gebaut werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben eine Baubewilligung benötigt, so kontaktieren Sie bitte die Bauverwaltung.
Tipps zur Beschleunigung des Verfahrens
Bauprofile
Beim Einreichen des Baugesuches sind die Umrisse des Bauvorhabens im entsprechenden Gelände zu markieren (Ecken, Höhen, Dachneigung, Dachlinien, Dachbrüstung bei Flachdächern, Höhe Erdgeschossboden). Profile sind stehen zu lassen bis eine Baubewilligung erteilt oder ein Bauabschlag erfolgt ist. Keine Profile müssen aufgestellt werden, wenn es sich um ein Bauvorhaben im vereinfachten Baubewilligungsverfahren handelt und die Zustimmungen der betroffenen Nachbarn vorhanden sind (Art. 27 BewD).
Nebst den Behörden können auch die Gesuchstellenden zu einem raschen und effizienten Verfahrensablauf beitragen durch
• Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bauverwaltung
• Einholen von Informationen über geltende und allenfalls in Aussicht stehende neue Vorschriften.
• Einreichen der vollständigen Gesuchformulare und Pläne in der verlangten Anzahl. Die Anzahl ist auf den jeweiligen Formularen angegeben.
• Beilegen der begründeten Ausnahmegesuche.
• Bei Unsicherheiten vorher auf der Bauverwaltung nachfragen, welche Unterlagen einzureichen sind.
• Datum und Unterschrift der Gesuchstellenden und Projektverfassenden und falls nötig der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf dem Baugesuch und den Projektplänen nicht vergessen.
elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
Seit März 2022 müssen Sie Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Mit e-Bau wird der Baubewilligungsprozess im Kanton Bern vereinfacht und künftig elektronisch abgewickelt.
Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie direkt auf der Seite von e-Bau, um ein Baugesuch einzureichen.
Hier gelangen Sie direkt zu eBau:
Anmeldung bei eBau
Baugesuchsformulare (nur noch Spezialformulare)
Hier finden Sie die Baugesuchsformulare (Spezialformulare), die nicht auf dem eBau Formular abgebildet werden können (EbS Erdbebensicherheit, FO 5.0, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5, 5.8)
Formulare für Baugesuchsteller (be.ch)