Werden Verstösse gegen die Bestimmungen des Baureglements oder der Baubewilligung festgestellt, kann die Baubewilligungsbehörde die Baueinstellung verfügen und wenn nötig weitere Schritte einleiten (z.B. Wiederherstellung, Strafanzeige, Benützungsverbot etc.)
Als Bauherrin oder Bauherr sind Sie verpflichtet, Baubeginn und Bauende eines Bauprojekts der Gemeinde zu melden. Nur so können die nötigen Kontrollen rechtzeitig durchgeführt werden.
Die Meldung erfolgt mittels Formulare SB 1 (Baubeginn) und SB 2 (Bauende) und können via eBau oder in Papierform ausgefüllt eingereicht werden.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne:
Tel. 062 918 80 61
Mail: bauverwaltung@wynau.ch
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