Im Auftrag des Gemeinderates werden wir tätig, wenn Erwachsene wegen fehlender oder eingeschränkter Urteilsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen oder finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Mit angeordneten Schutzmassnahmen wie Beistandschaft, Beiratschaft oder Vormundschaft betreuen wir unsere Klientinnen und Klienten abgestimmt auf deren persönliche Möglichkeit und individuell nach der vorliegenden Situation. Die Betreuung durch unsere professionellen und privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger umfasst Hilfeleistungen wie Beratung, Verwaltung (u. a. Einkommens- und Vermögensverwaltung) und gesetzliche Vertretung.
Es ist im Sekretariat für das Alter aber auch möglich, Hilfe bei der Erledigung von administrativen Arbeiten zu bekommen, ohne dass eine Beistandschaft oder eine andere Massnahme eintritt.