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Wird Ihr Kind in einem Spital geboren, meldet das Spital die Geburt direkt dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt. Dieses leitet die Geburtsmitteilung an die Einwohner- und Fremdenkontrolle des Wohnorts weiter.

Erfolgt die Geburt nicht in einem Spital, sind die Eltern verpflichtet, die Geburt innert drei Tagen dem Zivilstandsamt des Wohnorts (bei Wohnsitz in Wynau ist das Zivilstandsamt Langenthal zuständig) zu melden.

Bitte teilen Sie in jedem Fall der Einwohner- und Fremdenkontrolle Wynau Rufname, Konfession und Krankenkasse des neugeborenen Kindes mit.