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Hundetaxe
Für jeden Hund, der im Kanton Bern gehalten wird, muss jährlich eine Abgabe bezahlt werden. Sie beträgt in Wynau CHF 95.- pro Hund. Die volle Taxe ist zu entrichten, wenn Ihr Hund am 1. August älter als drei Monate ist. Den registrierten Hundebesitzerinnen und -besitzern wird die Hundetaxe automatisch im August in Rechnung gestellt. Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger haben ihren Hund persönlich am Schalter der Einwohnergemeinde anzumelden. Bitte melden Sie auch, wenn Ihr Hund leider verstorben ist oder Sie ihn weggeben mussten.


Mikrochip
In der Tierseuchenverordnung (TSV) ist festgehalten, dass alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher mittels Mikrochip markiert und in der Datenbank AMICUS registriert sein müssen. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden.  

Die Mikrochips (nach Art. 16 TSV) dürfen in der Schweiz nur von Tierärzten implantiert werden. Die Tierärzte sind auch dafür verantwortlich, die verlangten Angaben für die Registrierung an die Datenbank zu melden. Importierte Hunde müssen innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr durch einen Tierarzt registriert werden. Der Tierhalter ist verantwortlich für die Meldung von z.B. Adressänderungen oder den Tod des Tieres (TSV, Art. 17b).Der Hundeausweis (TSV Art. 18) dokumentiert die korrekte Registrierung.

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