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Beratung und Begleitung zum Thema Ablösung, Trennung / Scheidung und zu den damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten
- Unterstützung für Anträge um eine gemeinsame elterliche Sorge
- Vermittlung und Durchführung von begleiteten Besuchssonntagen
- Beratung von Eltern bei der Ausübung des Besuchsrechts
Auch die Abklärung von Gefährdungsmeldungen gehört zur Kinder- und Jugendhilfe, wenn erforderlich
- mit Antrag um Kindesschutzmassnahmen bei der Fürsorge- und Vormundschaftskommission;
- mit ambulanter Krisenintervention.
Zugehörige Objekte
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