Für Veranstaltungen und Verrichtungen auf öffentlichen Strassen ist eine Bewilligung der Strasseneigentümerin erforderlich.
Die Benutzung von öffentlichen Strassen für kulturelle und sportliche Anlässe wie
- Umzüge an Fasnacht, Musikanlässe, etc.
- Wettkämpfe im Radsport, Lauf- oder Marschsport, etc.
Die Inanspruchnahme von Strassen
- zum Lagern von Anlagen, Gegenständen und anderen Einrichtungen (zum Beispiel Schuttmulden)
- das Aufbrechen von Strassen
Für Fragen oder Bewilligungen ist die Einwohnergemeinde Wynau zuständig.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
VORLAGE_Meldung_einer_Veranstaltung.docx (DOCX, 70.61 kB) | Download | 0 | VORLAGE_Meldung_einer_Veranstaltung.docx |
5.0_Benutzung_offentliches_Terrain.pdf (PDF, 151.49 kB) | Download | 1 | 5.0_Benutzung_offentliches_Terrain.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|