Inhalt

Die Ausführung eines bewilligten Bauprojekts wird durch die Bauverwaltung kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Bauvorschriften eingehalten werden und das realisierte Bauprojekt mit den bewilligten Plänen übereinstimmt.

 

Verstosse / Bestrafung
Werden Verstösse gegen die Bestimmungen des Baureglements oder gegen die Baubewilligung festgestellt, kann die Baubewilligungsbehörde die Baueinstellung verfügen und wenn nötig weitere Schritte einleiten. 
Bei Bauen ohne Baubewilligung, in Missachtung von Bedingungen, Auflagen oder Vorschriften, bei Nichtnachkommen von vollstreckbaren baupolizeilichen Anordnungen kann eine Strafanzeige gemäss Art. 50 BauG erstattet werden.
 
 
Meldung Baubeginn / Bauende
Als Bauherrin oder Bauherr sind Sie verpflichtet, uns Beginn und Ende eines Bauprojekts zu melden. Nur so können die nötigen Kontrollen rechtzeitig durchgeführt werden.
 
 

Zugehörige Objekte

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Selbstdeklaration Baukontrolle SB 1 (Baubeginn) (PDF, 102.19 kB) Download 0 Selbstdeklaration Baukontrolle SB 1 (Baubeginn)
Selbstdeklaration Baukontrolle SB 2 (Bauende) (PDF, 131.12 kB) Download 1 Selbstdeklaration Baukontrolle SB 2 (Bauende)
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