Inhalt

Wynau besitzt kein Parlament. Die Stimmberechtigten fällen die Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung oder an der Urne. Gemeindeversammlungen finden zwei- bis viermal jährlich statt. Mindestens 30 Tage vor der Versammlung werden die zu behandelnden Geschäfte zudem im Amtsanzeiger und im Infoblatt publiziert.

Die Versammlungen werden von Christian Kölliker, dem Gemeindepräsidenten, geleitet.

Kontakt

Isabel Käser
i.kaeser@wynau.ch

Ort

Singsaal Schulhaus Hubel
Schulhausstrasse 26
4923 Wynau

Aufgaben

Gemäss Art. 4a des Organisationsreglementes.

Kompetenzen

Gemeindeversammlungsbeschlüsse für einmalige Ausgaben von CHF 400'000.- bis CHF 800'000.-.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung