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Wynau besitzt kein Parlament. Die Stimmberechtigten fällen die Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung oder an der Urne. Gemeindeversammlungen finden zwei- bis viermal jährlich statt. Mindestens 30 Tage vor der Versammlung werden die zu behandelnden Geschäfte zudem im Amtsanzeiger und im Infoblatt publiziert.
Die Versammlungen werden von Christian Kölliker, dem Gemeindepräsidenten, geleitet.
Gemeindeversammlungsbeschlüsse für einmalige Ausgaben von CHF 400'000.- bis CHF 800'000.-.
Voraussetzungen
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Letzte Versammlungen
Datum
Sitzung
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