Vorgehen
Die Ausländerinnen und Ausländer müssen ein persönlich verfasstes Gesuch vor Ablauf eines sechsmonatigen Auslandaufenthalts bei der Fremdenkontrolle der Wohngemeinde einreichen. Der Migrationsdienst entscheidet über das Gesuch.
Wird über das Gesuch positiv entschieden, muss der Entscheid aufbewahrt werden. Bei einer späteren Anmeldung in der Schweiz ist der Entscheid vorzuweisen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 062 918 80 60 | Kontaktformular |