Inhalt

Einzelbewilligungen
Wer einen öffentlichen Anlass durchführt und dabei die Gäste mit Speisen und Getränken bedient, benötigt eine Einzelbewilligung. Gesuche um Erteilung einer Einzelbewilligung und einer allfälligen Überzeitbewilligung sind zusammen mit dem Jugendschutzkonzept spätestens 14 Tage vor dem Anlass bei der Einwohnergemeinde Wynau, Ortspolizeibehörde, einzureichen.

Betriebsbewilligung
Wer einen Gastgewerbebetrieb eröffnen oder übernehmen will, setzt sich rechtzeitig mit der Gemeindeverwaltung Wynau, in Verbindung. Ob der Betrieb bewilligungspflichtig ist oder nicht, entscheidet das Regierungsstatthalteramt Oberaargau.
Gesuche um Erteilung der Betriebsbewilligung für Jetonapparate sind 30 Tage vor der Inbetriebnahme bei der Ortspolizeibehörde Wynau (Gemeindeverwaltung) einzureichen.

Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept.

Überzeit
Gastgewerbebetriebe (auch mit Einzelbewilligung) dürfen ab 05.00 Uhr offen sein und müssen um 00.30 Uhr schliessen. Für länger dauernde Anlässe kann das Regierungsstatthalteramt Oberaargau eine Überzeitbewilligung bis spätestens 03.30 Uhr erteilen.

Zugehörige Objekte

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