Die Einwohnergemeinde Wynau hat sich per 2018 der Pilzkontrolle der Stadtverwaltung Langenthal angeschlossen.
Pilze können während der Pilzsaison (September bis November) oder nach telefonischer Vereinbarung dem Pilzkontrolleur zur amtlichen Kontrolle vorgelegt werden. Ab Ende November bis Ende August können nur telefonisch Termine vereinbart werden.
Lebensmittelgeschäfte, Gastwirtschaftsbetriebe und andere kollektive Haushaltungen haben alle frischen, wild gewachsenen Pilze im Rahmen ihrer Selbstkontrolle durch den amtlichen Pilzfachmann oder dessen Stellvertreter prüfen zu lassen. Pilze, die lediglich durch nicht legitimierte "Pilzkenner" kontrolliert werden, dürfen nicht verkauft oder zubereitet werden.
Wichtig: Gemäss Naturschutzverordnung vom 10. November 1993, Art. 23 Abs. 2 bestehen im Kanton Bern folgende Vorschriften:
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Pro Tag und Person dürfen nicht mehr als 2 kg Pilze gesammelt werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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