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Inanspruchnahme öffentlicher Strassen
Für Veranstaltungen und Verrichtungen auf öffentlichen Strassen ist eine Bewilligung der Strasseneigentümerin erforderlich.

Die Benutzung von öffentlichen Strassen für kulturelle und sportliche Anlässe wie
  • Umzüge an Fasnacht, Musikanlässe, etc.
  • Wettkämpfe im Radsport, Lauf- oder Marschsport, etc.
sind bewilligungspflichtig.

Die Inanspruchnahme von Strassen
  • zum Lagern von Anlagen, Gegenständen und anderen Einrichtungen (zum Beispiel Schuttmulden)
oder

  • das Aufbrechen von Strassen
bedürfen ebenfalls einer Bewilligung.

Für Fragen oder Bewilligungen ist die Einwohnergemeinde Wynau zuständig.

Zugehörige Objekte

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