Auf folgende Punkte müssen Sie beim Zurückschneiden Ihrer Bepflanzung (Bäume, Hecken und Sträucher) achten:
- Der Lichtraum von 4.50 m Höhe über den Strassen und 2.50 m Höhe über den Geh- und Radwegen ist von Ästen frei zu halten.
- Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
- An unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen dürfen Bepflanzungen die Fahrbahn um 0.6 m nicht überragen.
- Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 m müssen einen Strassenabstand von 0.5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden.
- Bäume und grössere Äste sind zu beseitigen, welche den Witterungseinflüssen nicht genügend Wiederstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen.
- Die Verkehrsflächen sind von heruntergefallenem Reisig und Laub zu reinigen.
- Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
Fragen sind an die Bauverwaltung zu richten.
Tel 062 918 80 60
Mail: bauverwaltung@wynau.ch
Zugehörige Objekte
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